Ihre Podologie-Praxis in Wachtum
Wie wir Ihnen helfen können
Informationen zum Privatrezept
Podologische Leistungen sind ab 01.04.2014 umsatzsteuerpflichtig (aktuell 19%), sofern sie nicht aufgrund einer ärztlicher Anordnung erfolgen.
Sollten Sie von Ihrem Arzt ein gültiges Privatrezept erhalten, aus dem hervorgeht, dass die Behandlung ärztlich angeordnet wurde, entfällt für Sie die Umsatzsteuer.
Andernfalls müssen wir die Umsatzsteuer auf die Behandlungskosten aufschlagen und an das Finanzamt abführen.







